Aufnahmekriterien
Im Hofgut Adenroth werden folgende Bewohner aufgenommen:
- psychisch Erkrankte, welche die stationäre Behandlung abgeschlossen haben, aber durch die Schwere der Krankheit noch nicht wieder in der Lage sind, selbständig zu leben.
- psychisch Erkrankte, die durch lange stationäre Aufenthalte hospitalisiert sind und dadurch die Fähigkeit zu einer selbständigen Lebensführung verloren haben.
- psychisch Erkrankte, die im sozialen Umfeld nicht mehr alleine zurecht kommen.
Unter psychisch Erkrankten verstehen wir an Psychose, Neurose und Borderline erkrankte Menschen.
Der Aufenthalt eignet sich nicht für:
- Menschen mit einer primären Suchtproblematik
- Menschen mit einer Körperbehinderung, die besondere bauliche Maßnahmen erfordert
- Menschen, die nach dem Pflegeversicherungsgesetz besondere medizinische und pflegerische Betreuung benötigen.
- minderjährige Bewerber
Unseren Bewerbungsbogen finden Sie hier.